Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der Gebührenbremse

Für die Vergabe des Zweckzuschusses nach dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023, hat die NÖ Landesregierung am 23. Jänner 2024 die Richtlinie für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der Gebührenbremse beschlossen.

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Letzte Änderung dieser Seite: 25.1.2024
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