Bestandsliste
Nachfolgend finden Sie eine Liste aller OGD-Sätze. Wählen sie einen Eintrag aus, um den gewünschten Datensatz anzuzeigen.
Aggregierte Oberflächengewässer-Einzugsgebiete mit einer Fläche größer als 100 km²
Digitale Verortung aller derzeit bekannten Amphibienwanderstrecken, die nicht auf Privatstraßen liegen und an welchen mindestens 40 Amphibien (lebend oder überfahren) nachgewiesen wurden.
Bahnnetz in NÖ und Wien, sowie etwas darüber hinaus, inkl. stillgelegtes Bahnnetz
NÖ Berufsschulen mit Adressenangaben
Bevölkerung nach Alter, Geschlecht und Wohngemeinde zum 1.1. des jeweiligen Jahres. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Bevölkerung nach Wohngemeinden zum Volkszählungsstichtag des jeweiligen Jahres
Bevölkerung nach Geschlecht und Wohngemeinde zum 1.1. des jeweiligen Jahres. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Bevölkerung nach Migrationshintergrund und Wohngemeinde zum 1.1. des jeweiligen Jahres. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Dieser Datenlayer basiert auf der * Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald, NÖ LGBl. Nr. 53/2019 - Ausgegeben am 2. Juli 2019 Der Biosphärenpark Wienerwald (BPWW) besteht aus einem Wiener und NÖ Teil, wobei der NÖ Anteil dem Landschaftsschutzgebiet Wienerwald entspricht, welcher Flächen folgender 51 politischer Gemeinden umfasst: Alland, Altenmarkt an der Triesting, Altlengbach, Asperhofen, Bad Vöslau, Baden, Berndorf, Brand-Laaben, Breitenfurt bei Wien, Brunn am Gebirge, Eichgraben, Gaaden, Gablitz, Gießhübl, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Hainfeld, Heiligenkreuz, Hinterbrühl, Hirtenberg, Judenau-Baumgarten, Kaltenleutgeben, Kaumberg, Klausen-Leopoldsdorf, Klosterneuburg, Königstetten, Kottingbrunn, Laab im Walde, Leobersdorf, Maria Enzersdorf, Maria-Anzbach, Mauerbach, Mödling, Neulengbach, Neustift-Innermanzing, Perchtoldsdorf, Pfaffstätten, Pottenstein, Pressbaum, Purkersdorf, Sieghartskirchen, Sooß, St. Andrä-Wördern, Traiskirchen, Tulbing, Tulln an der Donau, Tullnerbach, Weissenbach an der Triesting, Wienerwald, Wolfsgraben, Zeiselmauer-Wolfpassing In den Kernzonen hat die Natur Vorrang, aus diesem Grund wurde die forstliche Bewirtschaftung eingestellt und die Kernzonen werden, im Sinne des Prozessnaturschutzes, sich selbst überlassen. Für weitere Details siehe https://www.bpww.at/de/artikel/kernzonen In Kernzonen ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche im Sinne des NÖ ROG 2014 unzulässig. Bei Umwidmungen von Flächen innerhalb von Kernzonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Ödland/Ökofläche und Freihalteflächen zulässig. Die 27 Kernzonen bedecken rund 5.100 ha des NÖ Anteils am BPWW (Gesamtfläche des BPWW in NÖ: 95.100 ha).
Dieser Datenlayer basiert auf der * Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald, NÖ LGBl. Nr. 53/2019 - Ausgegeben am 2. Juli 2019 Der Biosphärenpark Wienerwald (BPWW) besteht aus einem Wiener und NÖ Teil, wobei der NÖ Anteil dem Landschaftsschutzgebiet Wienerwald entspricht, welcher Flächen folgender 51 politischer Gemeinden umfasst: Alland, Altenmarkt an der Triesting, Altlengbach, Asperhofen, Bad Vöslau, Baden, Berndorf, Brand-Laaben, Breitenfurt bei Wien, Brunn am Gebirge, Eichgraben, Gaaden, Gablitz, Gießhübl, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Hainfeld, Heiligenkreuz, Hinterbrühl, Hirtenberg, Judenau-Baumgarten, Kaltenleutgeben, Kaumberg, Klausen-Leopoldsdorf, Klosterneuburg, Königstetten, Kottingbrunn, Laab im Walde, Leobersdorf, Maria Enzersdorf, Maria-Anzbach, Mauerbach, Mödling, Neulengbach, Neustift-Innermanzing, Perchtoldsdorf, Pfaffstätten, Pottenstein, Pressbaum, Purkersdorf, Sieghartskirchen, Sooß, St. Andrä-Wördern, Traiskirchen, Tulbing, Tulln an der Donau, Tullnerbach, Weissenbach an der Triesting, Wienerwald, Wolfsgraben, Zeiselmauer-Wolfpassing Die Pflegezonen dienen einerseits dem Schutz und der Erhaltung artenreicher Kulturlandschaften im Biosphärenpark, wie auch als Pufferzonen rund um Kernzonen, um Einflüsse auf die „Urwälder von Morgen“ abzupuffern. Im BPWW sind die Pflegezonen vorwiegend Offenlandlebensräume, also jener Landschaften, die von Rodungen geschaffen und durch landwirtschaftliche Nutzung offengehalten werden. Für weitere Details siehe https://www.bpww.at/de/artikel/pflegezonen In Pflegezonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle, Grüngürtel, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Friedhof, Parkanlage, Ödland/Ökofläche, Wasserfläche und Freihalteflächen zulässig. Bauland darf nur unter ganz bestimmten im NÖ LGBl definierten Umständen gewidmet werden. Die Pflegezonen bedecken rund 29.000 ha des NÖ Anteils am BPWW (Gesamtfläche des BPWW in NÖ: 95.100 ha).
Rechtwinkeliges Gitternetz im System der österreichischen Landesvermessung. Daraus können verschiedene Blattschnitte generiert werden.
Wahlergebnisse der Bundespräsidentenwahl 1998
Wahlergebnisse der Bundespräsidentenwahl 2004
Wahlergebnisse der Bundespräsidentenwahl 2010\\
Wahlergebnisse der Bundespräsidentenwahl 2016
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte der Böen des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in m/s als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Digitales Geländemodell im Raster von 10x10 Meter im Koordinatensystem EPSG:31259 als GeoTIFF Band 1: 32 Bit float Werte für die Höheninformation Band 2: Alpha Kanal für Transparenz NODATA Wert: -9999 Im ZIP sind auch die Overviews (DSM_10x10.tif.ovr) für eine schnelle flächige Darstellung enthalten.
Digitales Oberflächenmodell im Raster von 10x10 Meter im Koordinatensystem EPSG:31259 als GeoTIFF Band 1: 32 Bit float Werte für die Höheninformation Band 2: Alpha Kanal für Transparenz NODATA Wert: -9999 Im ZIP sind auch die Overviews (DSM_10x10.tif.ovr) für eine schnelle flächige Darstellung enthalten.
Wahlergebnisse der EU Wahl 1999
Wahlergebnisse der EU - Wahl 2004
Wahlergebnisse der EU - Wahl 2009
Wahlergebnisse der Europawahl 2014
Im Datensatz sind alle vom Land Niederösterreich auf dem Landesstraßennetz betriebenen Dauerzählstellen enthalten. Neben der Lageinformation wird für jede Zählstelle ein JDTV-Wert für die Fahrzeuggruppe Kfz sowie die Fahrzeuggruppe Lkw angegeben. JDTV: Jahresdurchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, Einheit [Kfz/24h] Kfz: alle Kraftfahrzeuge (Motorrad, Pkw, Lieferwagen, Pkw und Lieferwagen mit Anhänger, Bus, Lkw ohne Anhänger, Lkw mit Anhänger, Sattelschlepper)
Außengrenzen der nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) ausgewiesenen Europaschutzgebiete in Niederösterreich
Außengrenzen der nach der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) ausgewiesenen Europaschutzgebiete in Niederösterreich
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte von Feinstaub PM10 des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in µg/m³ als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte von Feinstaub PM2,5 des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in µg/m³ als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Blattschnitt der Orthofotos im Maßstab 1:2000 der Katastralmappe. Pro Mappenblatt sind die Befliegungszeitpunkte angegeben.
Blattschnitt der Laserscanbefliegung im Maßstab 1:1000 der Katastralmappe. Pro Mappenblatt sind die Befliegungszeitpunkte angegeben.
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des NÖ Radwegenetzes wurde in Niederösterreich eine Potentialanalyse für Alltagsradverkehr durchgeführt. Als Ergebnis der Analyse wurden Gemeinden zu mehreren Regionen geclustert, in denen in weiterer Folge Rad-Basisnetze entstehen sollen. Zusätzlich wurden Regionen für die Ländliche Erschließung im Bereich Radwege festgelegt.
Der Datensatz umfasst den Geltungsbereich der NÖ Biber-Verordnung 2019 (LGBl. Nr. 97/2019). Die Verordnung gilt für die besonders geschützte Art Biber (Castor fiber) in den in Anlage 1 angeführten Gemeinden. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind: Naturschutzgebiete, die Nationalparks Donau-Auen und Thayatal sowie Europaschutzgebiete, in denen der Biber als Schutzgegenstand genannt ist.
Der Datensatz umfasst den Geltungsbereich der NÖ Fischotter-Verordnung (LGBl. Nr. 98/2019). Die Verordnung gilt für die besonders geschützte Art Fischotter (Lutra lutra) in der kontinentalen biogeografischen Region. Diese wird durch die in Anlage 1 genannten Gemeinden begrenzt und in Anlage 2 dargestellt. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind: Naturschutzgebiete, die Nationalparks Donau-Auen und Thayatal sowie Europaschutzgebiete, in denen der Fischotter als Schutzgegenstand genannt ist.
Wahlergebnisse der NÖ Gemeinden zum Zeitpunkt der Hauptwahl \\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Darstellung der geographischen Gitterlinien. Die Linien entsprechen konstanten Werten der geographischen Länge und Breite für den Bereich von Niederösterreich. Die Projektion des Datensatzes ist das Bundesmeldenetz M34.
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte der Globalstrahlung des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in W/m² als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Hydrologische Bodenkennwerte, wie die hydraulische Leitfähigkeit (Fähigkeit des Bodens Wasser in die Tiefe zu leiten), das Gesamtporenvolumen (Luftraum innerhalb des Bodenkörpers) oder die nutzbare Feldkapazität (Wasserspeichervermögen des Bodens) stellen eine wichtige Datenbasis für Anwendungen in der hydrologischen Praxis dar. Zahlreiche Modelle zur Vorhersage von Hochwasserereignissen basieren auf diesen Kenngrößen. In der ersten Phase des Projektes HYDROBOD-NÖ konnten solche Kennwerte flächendeckend für das gesamte Bundesland Niederösterreich erstellt werden. Seit Abschluss der ersten Phase von HYDROBOD (2011) konnten weitere Landesteile von Niederösterreich durch die landwirtschaftliche Bodenkartierung erhoben werden. Diese neuen Grundlagen wurden nun in die bestehende Datenbasis eingearbeitet, was zu einer deutlichen Verbesserung der Datenqualität in den neu kartierten Gebieten führte. Datenpakete zum Download: Berichte aus beiden Projektphasen - Download Hydrologische Bodenkenndaten Niederösterreich – HYDROBOD NÖ II, zweite Projektphase - Download Hydrologische Bodenkenndaten der Böden Niederösterreichs (HydroBodNÖ) - Download Hydrologische Bodenkenndaten der Böden Niederösterreichs (HydroBodNÖ) Kurzfassung Download Karten Hydrobod II (zip-Datei): Karten im jpg-Format (A2) für die Parameter: Bodenspeicher, Gesamtporenvolumen, speicherwirksame Bodenmächtigkeit, Topoindex Download Karten Hydrobod I (zip-Datei): Karten im jpg-Format (A2) für Dominante Abflussprozesse mit (mv) und ohne (ov) Verschlämmung für Starkregenereignisse unterschiedlicher Dauer (15 min, 60 min, 12 h) T=100 Jahre Download Rasterdaten Hydrobod II Metadaten: ods-Datei in Tabellenform mit Beschreibungen und Metadaten der einzelnen Rasterdatensätze Download Rasterdaten Hydrobod II (zip-Datei): Rasterdaten im GRID-Format zum Darstellen in GIS-Anwendungen (z.B. ArcGIS) inklusive Metadaten-Tabelle
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
Niederösterreich gegliedert nach Gemeinden und Hauptregionen Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Im NÖ Wasserinformationssystem (WIS NÖ) sind die Abflussbereiche eines 30-, 100- und 300-jährlichen Hochwassers dargestellt. Dies bedeutet, dass der jeweilige Hochwasserabfluss im langjährigen Durchschnitt alle 30, 100 oder 300 Jahre auftritt. HW300ETC bezeichnet die dargestellte 300-jährliche Hochwasserfläche (am Kamp wurde ein 200-jährliches Ereignis herangezogen - deshalb "ETC").
Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Im NÖ Wasserinformationssystem (WIS NÖ) sind die Abflussbereiche eines 30-, 100- und 300-jährlichen Hochwassers dargestellt. Dies bedeutet, dass der jeweilige Hochwasserabfluss im langjährigen Durchschnitt alle 30, 100 oder 300 Jahre auftritt. HW300ETC bezeichnet die dargestellte 300-jährliche Hochwasserfläche (am Kamp wurde ein 200-jährliches Ereignis herangezogen - deshalb "ETC").
Hochwasserabflussbereiche sind jene Flächen, die bei verschieden großen Hochwässern überflutet werden. Im NÖ Wasserinformationssystem (WIS NÖ) sind die Abflussbereiche eines 30-, 100- und 300-jährlichen Hochwassers dargestellt. Dies bedeutet, dass der jeweilige Hochwasserabfluss im langjährigen Durchschnitt alle 30, 100 oder 300 Jahre auftritt. HW300ETC bezeichnet die dargestellte 300-jährliche Hochwasserfläche (am Kamp wurde ein 200-jährliches Ereignis herangezogen - deshalb "ETC").
Der NÖ Strassengraph ist das höherrangige Straßennetz der Landesstraßen L und B in Niederösterreich als Stationierungsrouten mit Kilometrierung. Der Level 1 steht dabei für den höchsten Detaillierungsgrad, d.h. Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen werden als 2 Linien und Kreisverkehre als solche dargestellt. Die Überarbeitung erfolgt jeden Donnerstag und jeden Samstag in der Nacht.
Hauptradrouten aus der Graphenintegrationsplattform (GIP), Aktualisierung Do und So um 00:00 Uhr.
Achtung: Datenstand 31.05.2019 - Der wöchentlich aktualisierte Datensatz ist unter http://noe.gv.at/noe/OGD_Detailseite.html?id=b88739b9-8403-4022-a24c-af2206e12e96 zu finden. Dieser Datenbestand enthält keine historischen und abgelehnten Ortsgebiete. Polygongeometrien der in der GIP.nö vorhandenen Ortsgebiete-Maßnahmen. Erfassung erfolgte (auf Basis der an Landesstraßen digital erfassten Verkehrszeichen durch die NÖ Straßenbauabteilungen) durch die Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten (bzw. deren Werkvertragnehmer und Ferialpraktikanten) in enger Abstimmung mit den NÖ Bezirksverwaltungsbehörden. Die Genauigkeit am untergeordneten Straßennetz (Gemeindestraßen, ländliches Wegenetz,...) ist unbekannt, da die Grundlage bei der Digitalisierung das Orthofoto bzw. die Grundstücksgrenzen aus der DKM waren. An Landesstraßen sind die exakten Positionen bekannt. Veränderungen an den Ortsgebieten werden laufend durch die Bezirksverwaltungsbehörden direkt im Maßnahmenassistenten, im Zuge des Prozesses der Verordnungserstellung, eingepflegt. Die Polygone enthalten den Namen des Ortsgebietes und dessen zonale Polygongeometrie. Ein Statusfeld gibt an ob die Maßnahme aktiv (2) ist oder einen anderen Status hat. Der Datensatz ist nicht für die Ableitung der konkreten Kundmachungen (exakte Ortstafelpositionen) geeignet. Statuswerte: 0 in Planung 1 Planung bestätigt 2 aktiv 4 aktiv und Abbruch in Planung 5 aktiv und Abbruch bestätigt 6 Aktiv und Änderung in Planung 7 Aktiv und Änderung bestätigt
Polygongeometrien der in der GIP.nö vorhandenen Ortsgebiete-Maßnahmen. Erfassung erfolgte (auf Basis der an Landesstraßen digital erfassten Verkehrszeichen durch die NÖ Straßenbauabteilungen) durch die Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten (bzw. deren Werkvertragnehmer und Ferialpraktikanten) in enger Abstimmung mit den NÖ Bezirksverwaltungsbehörden. Die Genauigkeit am untergeordneten Straßennetz (Gemeindestraßen, ländliches Wegenetz,...) ist unbekannt, da die Grundlage bei der Digitalisierung das Orthofoto bzw. die Grundstücksgrenzen aus der DKM waren. An Landesstraßen sind die exakten Positionen bekannt. Ortsgebiete durch die keine Landesstraße führt, sind möglicherweise nicht erfasst. Veränderungen an den Ortsgebieten werden laufend durch die Bezirksverwaltungsbehörden direkt im Maßnahmenassistenten, im Zuge des Prozesses der Verordnungserstellung, eingepflegt. Die Polygone enthalten den Namen des Ortsgebietes und dessen zonale Polygongeometrie. Ein Statusfeld gibt an ob die Maßnahme aktiv (2) ist oder einen anderen Status hat. Der Datensatz ist nicht für die Ableitung der konkreten Kundmachungen (exakte Ortstafelpositionen) geeignet. Statuswerte: 0 in Planung 1 Planung bestätigt 2 aktiv 3 abgelehnt 4 aktiv und Abbruch in Planung 5 aktiv und Abbruch bestätigt 6 Aktiv und Änderung in Planung 7 Aktiv und Änderung bestätigt 8 historisch
Jahresweise Darstellung der Farborthofoto Befliegung abgeleitet aus dem Flugdatum der Farborthofotos im Blattschnitt 1:2000.
Jahresweise Darstellung des Flugdatums der Airborne Laserscan Befliegung (ALS) abgeleitet aus dem Flugdatum des Airborne Laserscans im Blattschnitt 1:1000.
Katastralgemeindegrenzen von Niederösterreich
Katastralgemeindegrenzen von Niederösterreich generalisiert für den Maßstab 1:200000
Katastralgemeindegrenzen von Niederösterreich generalisiert für den Maßstab 1:50000
Verzeichnis der Katastralgemeinden NÖ mit Hinweis auf die Ortsgemeinde
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte von Kohlenmonoxid des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in mg/m³ als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
NÖ Landeskindergärten mit Adressangaben und Gruppenanzahl
Außengrenzen der Landschaftsschutzgebiete in Niederösterreich
Wahlergebnisse der Landtagswahl 2003 \\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Landtagswahl 2008\\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Landtagswahl 2013 \\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Landtagswahl 2018 \\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Landtagswahlen seit 1998 \\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Lebendgeborene im jeweiligen Jahr nach Geschlecht und Wohngemeinde der Mutter. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte der Luftfeuchtigkeit des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in % als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Temperaturverteilung in NÖ aus den Jahresmittelwerten der Jahre 1991 bis 2010
Temperaturverteilung in NÖ aus den Jahresmittelwerten der Jahre 2001 bis 2010
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte der Lufttemperatur des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in °C als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Blattschnitt der Kataster-Mappenblätter 1:1 000 (625m x 500m) im Meridianstreifen M31 Der Blattschnitt der Mappenblätter 1:1000 wird aus den Triangulierungsblättern abgeleitet, die einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen unterteilen. Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen M31 in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 53 bis 60 und die Querstreifen zwischen 29 und 41. Die Blattnummer der Trinagulierungsblätter ergibt sich durch Kombination der Längs- und Querstreifennummerierung. Die Triangulierungsblätter selbst werden in 80 Mappenblätter für den Maßstab 1:2000 mit der fortlaufenden Nummerierung von 1-80 unterteilt. Jedes Mappenblatt 1:2000 wird wiederum in 4 Mappenblätter 1:1000 geteilt, die von 1-4 bezeichnet werden. (z.B.: 5632-55/3)
Blattschnitt der Kataster-Mappenblätter 1:1 000 (625m x 500m) im Meridianstreifen M34 Der Blattschnitt der Mappenblätter 1:1000 wird aus den Triangulierungsblättern abgeleitet, die einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen unterteilen. Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 61 bis 82 und die Querstreifen zwischen 26 und 43. Die Blattnummer der Trinagulierungsblätter ergibt sich durch Kombination der Längs- und Querstreifennummerierung. Die Triangulierungsblätter selbst werden in 80 Mappenblätter für den Maßstab 1:2000 mit der fortlaufenden Nummerierung von 1-80 unterteilt. Jedes Mappenblatt 1:2000 wird wiederum in 4 Mappenblätter 1:1000 geteilt, die von 1-4 bezeichnet werden. (z.B.: 7034-55/3)
Blattschnitt der Kataster-Mappenblätter 1:2 000 (1250m x 1000m) im Meridianstreifen M34 Der Blattschnitt der Mappenblätter 1:2000 wird aus den Triangulierungsblättern abgeleitet, die einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen unterteilen. Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen M31 in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 53 bis 60 und die Querstreifen zwischen 29 und 41. Die Blattnummer der Trinagulierungsblätter ergibt sich durch Kombination der Längs- und Querstreifennummerierung. (z.B.: 5632)
Blattschnitt der Kataster-Mappenblätter 1:2 000 (1250m x 1000m) im Meridianstreifen M34 Der Blattschnitt der Mappenblätter 1:2000 wird aus den Triangulierungsblättern abgeleitet, die einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen unterteilen. Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 61 bis 82 und die Querstreifen zwischen 26 und 43. Die Blattnummer der Trinagulierungsblätter ergibt sich durch Kombination der Längs- und Querstreifennummerierung. Die Triangulierungsblätter selbst werden in 80 Mappenblätter für den Maßstab 1:2000 mit der fortlaufenden Nummerierung von 1-80 unterteilt. (z.B.: 7034-55)
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
Lage, Ort und Bezeichnung der nextbike Standorte mit Verfügbarkeit freier Leihräder in Niederösterreich.
NUTS3 Einheiten NÖ 1:1000
NUTS3 Einheiten NÖ 1:200000
NUTS3 Einheiten NÖ 1:50000
Zonierung des Nationalparks Donau-Auen auf Basis der Verordnung über den Nationalpark Donau-Auen (LGBl. 5505/1-0 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 57/2018)
Zonierung des Nationalparks Thayatal auf Basis der Verordnung über den Nationalpark Thayatal (LGBl. 5505/3-1 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 26/2017)
Außengrenzen der beiden Niederösterreichischen Nationalparke "Donau-Auen" und "Thayatal"
Wahlergebnisse der Nationalratswahl 2002\\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Nationalratswahl 2002\\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Nationalratswahl 2006\\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Nationalratswahl 2008\\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Nationalratswahl 2013\\ der Hinweis in der Attributbeschreibung ! N a c h f o l g e n d e s gilt für jede wahlwerbende Partei: ! bedeutet, dass sich diese wiederkehrenden Datenspalten (z.B. ... Stimmen) auf jede zur Wahl angetretene Partei beziehen. (ÖVP, SPÖ ...)
Wahlergebnisse der Nationalratswahl 2017
Außengrenzen der Naturdenkmäler in Niederösterreich
Außengrenzen der Naturparke in Niederösterreich
Außengrenzen der Naturschutzgebiete in Niederösterreich auf Basis der Verordnung über die Naturschutzgebiete (LGBl. 5500/13-0 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 39/2020).
Niederschlagsverteilung in NÖ aus den Jahressummen der Jahre 1981 bis 2010
Niederschlagsverteilung in NÖ aus den Jahressummen der Jahre 2001 bis 2010
Alle Schulen in Niederösterreich mit Kontaktdaten
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte von Ozon des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in µg/m³ als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Photovoltaik-Anlagen in Niederösterreich auf Gemeindeebene zugeordnet. Gemeinden mit weniger als 5 Anlagen und/oder einer Leistung von unter 30 kWp werden nicht erfasst.
Zonen definiert im sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV), NÖ LGBl Nr. 94/2022 - Ausgegeben am 22. Dezember 2022 gemäß § 20 Abs. 3c NÖ ROG 2014, in denen die Widmung "Grünland-Photovoltaikanlagen" auf einer Fläche von insgesamt mehr als 2 ha zulässig ist. D.h., dass die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlagen (Gpv) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist. M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gpv-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von großflächigen PV-Anlagen! Die 116 PV-Zonen werden in Kartenanlagen zum NÖ LGBl. im Format DIN A3 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich
Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich
Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich optimiert für den Maßstab 1:50.000
Außengrenzen der Ramsargebiete in Niederösterreich
Der Landtag von Niederösterreich hat in der 40. Sitzung am 17. Juni 2021 den beiliegenden Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2020 zum Beschluss erhoben. Der Rechnungsabschluss 2020 gliedert sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt.
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 53. Sitzung am 15. Juni 2022 den Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend den Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2021 zum Beschluss erhoben. Der Rechnungsabschluss 2021 gliedert sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt.
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 5. Sitzung am 6. Juli 2023 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend den Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2022 zum Beschluss erhoben. Der Rechnungsabschluss 2022 gliedert sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt.
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 18. Sitzung am 4. Juli 2024 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend den Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2023 zum Beschluss erhoben. Der Rechnungsabschluss 2023 gliedert sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt.
Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies bzw. Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) sind Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung eignen. In Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
Regionale Grünzonen sind Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse als festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in den Kartenanlagen zu den jeweiligen regROPs keine größere Breite ergibt. In den Regionalen Grünzonen dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, welche die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig. Für weitere Details wird jedenfalls auf die jeweilige Verordnung verwiesen.
Sicherheitsabstand bei Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies gemäß § 82 Mineralrohstoffgesetz (MinroG) 1999 BGBl. I Nr. 38/1999
Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung. In den Erhaltenswerten Landschaftsteilen sind nur folgende Widmungsarten erlaubt: Grünland-Land- und Forstwirtschaft, Grünland-Freihaltefläche, Grünland-Ödland/Ökofläche, Grünland-Grüngürtel und Grünland-Wasserfläche. Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung in keinem anderen Gebiet der Ortsbereiche oder außerhalb eines Erhaltenswerten Landschaftsteils erreicht werden kann. Für weitere Details wird jedenfalls auf die jew. Verordnung verwiesen.
Siedlungsgrenzen: Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten. Gemäß der Verordnungen über ein regROP Wien Umland Nordost bzw. Nordwest jew. § 5 werden zwei Arten von Siedlungsgrenzen unterschieden: gem. Z 1 Lineare Siedlungsgrenzen: sie dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden. gem. Z 2 Flächige Siedlungsgrenzen: flächige Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) nicht vergrößert werden darf. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen. Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn die Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen, nicht mit einem Hauptgebäude bebauten Fläche in einer von einer flächigen Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandfläche ausgeglichen wird. Gemäß der Verordnung über ein regROP Wien Umland Nord § 5 Z 1 werden zwei Arten von Siedlungsgrenzen unterschieden: gem. lit a Lineare Siedlungsgrenzen: sie dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden. gem. lit b Flächige Siedlungsgrenzen: flächige Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge und die Menge an Flächen mit der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) in der jeweiligen Kategorie nicht vergrößert werden darf. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen. Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn die Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen, nicht mit einem Hauptgebäude bebauten Fläche in einer von einer flächigen Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandfläche ausgeglichen wird. In den Widmungsarten Grünland-Kleingärten und Grünland-Campingplätze ist dies ebenso zulässig, wenn der jeweilige Abtausch in der gleichen Grünlandwidmungsart erfolgt.
Standorträume zur regionalen Betriebsgebietsentwicklung zeichnen sich aus durch - gute Erreichbarkeit durch hochrangige Verkehrsträger - gute infrastrukturelle Ausstattung sowie - hohes wirtschaftliches Potenzial.
Überörtliche Festlegungen gemäß § 212 Mineralrohstoffgesetz (MinroG) 1999 BGBl. I Nr. 38/1999
Lt. § 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000, LGBl. 5500-11, erstellt das Land ein nach Regionen und Großlandschaften differenziertes Naturschutzkonzept. Damit werden umfassende naturschutzfachliche Grundlagen und Positionen erarbeitet, um die Instrumentarien des Naturschutzes gezielt und aktiv zum Einsatz bringen zu können. Das Naturschutzkonzept leitet die in diesem Gesetz vorgesehenen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend dem aktuellen Stand der Naturschutzforschung nachvollziehbar her und beinhaltet den zur Erreichung der Ziele erforderlichen Handlungsbedarf.
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte von Schwefeldioxid des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in µg/m³ als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Spielplätze in Niederösterreich
Sterbefälle im jeweiligen Jahr nach Geschlecht und Wohngemeinde. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte von Stickoxiden des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in µg/m³ als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte von Stickstoffdioxid des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in µg/m³ als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte von Stickstoffmonoxid des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in µg/m³ als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Hektometerpunkte der Straßenabschnitte der Bundes- und Landesstraßen. Die Hektometrierung ist auf Basis der Geometrie und Fixpunkten gerechnet und entspricht nicht notwendigerweise der Beschilderung in der Natur! Die Überarbeitung erfolgt jeden Donnerstag und jeden Samstag in der Nacht.
Bauabteilungsgrenzen und Zuständigkeitsgebiete der Straßenmeistereien in Niederösterreich
Zuständigkeitsgebiete der Straßenmeistereien in Niederösterreich
Adressdaten der NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen
Die triangulierungsblätter (10000m x 10000m) im Meridianstreifen M31 Die Triangulierungsblätter unterteilen einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen. Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen M31 in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 53 bis 60 und die Querstreifen zwischen 29 und 41. (z.B.: 5632)
Die Triangulierungsblätter (10000m x 10000m) im Meridianstreifen M34. Die Triangulierungsblätter unterteilen einen Meridianstreifen in Längs - und Querstreifen. Die Triangulierungsblätter sind Quadrate von 10000 m Seitenlänge. Zum Meridianstreifen M34 in NÖ gehören die Längsstreifen mit der Bezeichnung 61 bis 82 und die Querstreifen zwischen 26 und 43. (z.B.: 7034)
UNESCO Weltkulturerbestätten: Wachau, Semmeringbahn, Great Spa Towns of Europe-Baden bei Wien und der Donau Limes UNESCO Weltnaturerbestätten: Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal
Umschlüsselung der Gemeindekennziffern wegen der Auflösung des Politischen Bezirkes Wien-Umgebung per 31.12.2016
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
Datensatz zu den Organisationseinheiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, der Niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften und der Sondereinrichtungen inkl. der Adresse(n) und Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail,...).
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
Ergebnisse der Volksbefragung Wehrpflicht 20.1.2013
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 9. Sitzung am 23. November 2023 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2024 zum Beschluss erhoben. Der Voranschlag 2024 gliedert sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis- und Finanzierungshaushalt.
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 18. Sitzung am 4. Juli 2024 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2025 und 2026 zum Beschluss erhoben. Die Voranschläge 2025 und 2026 gliedern sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis- und Finanzierungshaushalt.
Der Landtag von Niederösterreich hat in der 45. Sitzung am 18. November 2021 den beiliegenden Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschläge des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023 zum Beschluss erhoben. Die Voranschläge 2022 und 2023 gliedern sich gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in Ergebnis- und Finanzierungshaushalt.
§ 17 Abs. 5 NÖ Naturschutzgesetz 2000 verbietet ab 1. Jänner 2022 das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur. Als Erläuterung für eine praxistaugliche Anwendung dieser Bestimmung ist ein Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze erstellt worden, der auch eine naturräumliche Abgrenzung von vier Vorkommensgebieten in Niederösterreich enthält. Als "gebietseigen" werden laut Begriffsdefinition jene Pflanzen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Arten stammen, welche sich in einem bestimmten Naturraum (Vorkommensgebiet) über einen langen Zeitraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben und bei denen eine genetische Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art in anderen Naturräumen anzunehmen ist.
Die 60 häufigsten Vornamen in Niederösterreich nach Geschlecht im jeweiligen Jahr
Waldflächen in Niederösterreich
Zuzüge, Wegzüge und Gemeindebinnenwanderungen im jeweiligen Jahr. Ab 2017 neue Gemeindekennziffern(LAU2_CODE) auf Grund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung. Umcodierungstabelle: noe_umcodierung_lau2.csv.
Regionalprogramm 2016 zum Erhalt wertvoller Gewässerstrecken - Angelfischereilich bedeutende Gewässerstrecken auf Basis des österreichischen Gesamtgewässernetzes (GGN, Version 11)
Die Außengrenzen der Weinbau Fluren werden derzeit in Niederösterreich erstmalig als Geodaten erfasst und sind noch nicht flächendeckend verfügbar.
Die Außengrenzen der Weinbau Rieden werden derzeit in Niederösterreich erstmalig als Geodaten erfasst und sind noch nicht flächendeckend verfügbar.
Bei den gegenständlichen Daten handelt es sich um die aus dem Forschungsprojekt BEAT - "Bodenbedarf für die Ernährungssicherung in Österreich" (unter der Federführung der AGES) ermittelten wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsflächen innerhalb der landwirtschaftlichen Kleinproduktionsgebiete für die aktuelle klimatische Situation. Die wertvollen landwirtschaftlichen Flächenpolygone sind nach deren Nutzung (Acker oder Grünland) sowie dem jeweiligen Kleinproduktionsgebiet zusammengeführt. Im NÖ Landesgebiet kommen 22 Kleinproduktionsgebiete ganz oder teilweise zu liegen.
Erfassung des Schwerpunktes der flächenhaften Widmung Geb - Erhaltenswerte Gebäude im Grünland gem. § 20 Abs. 2 Z 4 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014, wobei der Punkt innhalb der Widmung festgelegt wird. 28.793 Geb-Widmungen waren mit 31.12.2023 rechtskräftig festgelegt.
Erfassung des Schwerpunktes der flächenhaften Widmung Gsh - Grünland Schutzhäuser gem. § 20 Abs. 2 Z 3 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 (Gast- und Beherbergungsbetriebe sowie Unterstandshütten, die für die Bedürfnisse des fußwegigen Tourismus erforderlich sind), wobei der Punkt innerhalb der Widmung festgelegt wird. 175 Gsh-Widmungen waren mit 31.12.2023 rechtskräftig festgelegt.
Erfassung der Umhüllenden von ausgewählten Widmungen gem. § 16 ff NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 in 23 Kategorien bei der zum Teil sowohl geometrische als auch inhaltliche Generalisierungen vorgenommen wurden. So werden gleichartige Widmungsblöcke über Verkehrsflächen hinweg geometrisch zu EINEM Objekt der Widmungsumhüllenden zusammengeführt. Die Widmungen BA, BK, BW und BO werden zur Kategorie SBL und die Widmungen BI und BB zur Kategorie BIB inhaltlich zusammengefasst. Die Widmungen BKN und BWN werden zur Kategorie SBLNB und die Widmungen BVB und BVI zur Kategorie BIBVB zusammengefasst. Die Widmungen / Widmungsänderungen müssen bis 31.12.2023 in Rechtskraft erwachsen sein. Die 72.423 Widmungspolygone teilen sich wie folgt auf: SBL 32.877 SBLNB 418 BIB 5.070 BIBVB 7 BKH 540 BS 6.468 G++ 1.094 Ga 287 Gc 97 Gd 69 Gfrei 8.028 Gg 426 Gho 992 Gke 1.720 Gkg 346 Glp 725 Gmg 672 Gö 1.451 Gp 5.424 Gpv 207 Gspi 1.517 Gspo 2.928 Gwka 1.060 na 0
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte der Windgeschwindigkeit des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in m/s als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
Zonen aus dem sektoralen Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ gemäß § 20 Abs. 3b NÖ ROG 2014, auf denen die Widmung Grünland - Windkraftanlage zulässig ist. D.h., dass die Widmungsart Grünland - Windkraftanlagen (Gwka) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist. M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gwka-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von Windkraftanlagen!
Der Datensatz liefert die aktuellen Stundenmittelwerte der Windrichtung des NÖ Luftgüteüberwachungsnetzes. Die Daten werden in Grad als Einstundenmittelwerte bereitgestellt. Die Aktualisierung erfolgt stündlich (Angaben immer in MEZ!). Die Datei wird täglich für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr erstellt, sodass immer nur die Messwerte des aktuellen Tages zur Verfügung stehen. Der Dateiname ist immer der gleiche. HINWEIS: Beim Öffnen der .csv-Datei mittels Microsoft Excel kann es aufgrund von Formatierungseinstellungen zu fehlerhaften Werten kommen.
digitale Erfassung der Flächen der Zentrumszonen gem. § 14 Abs. 2 Z 15 NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) 2014 - 144 Polygone in 118 NÖ Gemeinden rechtskräftig zum Stichtag 31.12.2023
Auf Basis des österreichischen Gesamtgewässernetzes (GGN, Version 11) wird dargestellt: Ausweisung von kategorisierten Gewässerstrecken mit unterschiedlichem Schutz-Status gegen Verbauung und Wasserentnahme in drei Kategorien.
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